Seit Beginn dieses Jahres besteht für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen („Transaktionen“) die Verpflichtung zur Erstellung einer Transaktionsmatrix. Dabei handelt es sich um eine strukturierte, tabellarische Übersicht (s. o.) mit allen relevanten Informationen zu diesen Geschäftsbeziehungen, die innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung der Betriebsprüfung vorzulegen ist (vgl. hierzu unseren BLOG vom 10.4.2025). Folgende Erkenntnisse lassen sich nach 9 Monaten Betriebsprüfungspraxis in der Beraterschaft beobachten:
Fazit: Angesichts der sehr knappen Vorlagefrist ist es empfehlenswert, die Transaktionsmatrix bereits mit der Erstellung des Jahresabschlusses vorzubereiten. Bezüglich der Inhalte bleibt zu hoffen, dass die zeitnah zu erwartende Überarbeitung der GAufzV mehr Klarheit bringen wird. Für weitergehende Hinweise zur Praxis der Transaktionsmatrix lohnt sich ein Blick in den aktuellen Artikel von Zech/Hochmuth in der IStR 2025, S. 624.