Aktuelle Entwicklungen bei der Betriebsstättenbesteuerung im Deutsch-Schweizer Kontext
Gerade im Deutsch-Schweizer Kontext stellt sich oft die Frage einer Betriebsstättenbesteuerung im jeweils anderen Staat. Dies gilt sowohl für Homeoffice-Betriebsstätten (insb. auch bei Geschäftsführern) als auch für länger andauernden Dienstleistungen in fremden Räumen (beispielsweise bei Kunden oder im Rahmen des Room-Sharing).
Für beide Fälle gibt es nun aus deutscher Sicht neue Entwicklungen. So hat die Finanzverwaltung nun endlich klargestellt, dass im Regelfall eine Tätigkeit im Homeoffice nicht zu einer Betriebsstättenbegründung in Deutschland führt (vgl. hierzu). Demgegenüber bleibt die Anwendung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs durch die Finanzverwaltung zur Tätigkeit in fremden Räumen aktuell unklar.
In der Schweiz fehlen klare Richtlinien und Rechtsprechung zu diesen Betriebsstättenthemen, was u.a. der Rulingpraxis oder den typischerweise eher geringen finanziellen Konsequenzen geschuldet sein kann. Zudem erfolgt die Beurteilung kantonal unterschiedlich.
Einzelheiten zum Betriebsstättenrisiko durch Homeoffice-Tätigkeiten oder Dienstleistungen im Deutsch-Schweizer Kontext – einschließlich der Gewinnermittlung und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten – können Sie der aktuellen Veröffentlichung von Winfried Ruh und Nadia Tarolli im Kammermagazin der Handelskammer Deutschland Schweiz entnehmen.
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