Reguläre Hinzurechnungsbesteuerung: Anwendung des Motivtests gegenüber Drittstaaten wie der Schweiz sofern die ausländische Kapitalgesellschaft über eine ausreichende wirtschaftliche Substanz verfügt
Die Finanzverwaltung hat dem Vernehmen nach aufgrund der jüngsten BFH-Rechtsprechung im Urteil vom 18.12.2019 die Anwendung des EU-Motivtests § 8 Abs. 2 AStG im Rahmen der regulären Hinzurechnungsbesteuerung auch im Verhältnis zu Drittstaaten wie der Schweiz nun akzeptiert, sofern die ausländische Kapitalgesellschaft über eine gewisse wirtschaftliche Substanz verfügt. Für deutschbeherrschte ausländische Kapitalgesellschaften, die einer Niedrigbesteuerung […]