Webinar zur Vermeidung deutscher Quellensteuern auf Dividenden und Lizenzen

Webinar zur Vermeidung deutscher Quellensteuer auf Dividenden und Lizenzen

Worum geht es? Deutsche Dividenden- und Lizenzzahlungen an Schweizer Unternehmen unterliegen einem Quellensteuerabzug von 26,4 % bzw. 15,8 %, während das vorrangig anwendbare DBA für Unternehmen den günstigeren Nullsteuersatz vorsieht. Dessen Durchsetzung im Wege des Freistellungs- oder Erstattungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern setzt jedoch voraus, dass die Anforderungen der Missbrauchsvermeidungsregelung des § 50d Abs. 3 […]

Merkblatt „Vermeidung deutsche Quellenbesteuerung“ für die Handelskammer Deutschland Schweiz

Schweizer Unternehmen, die Dividenden oder Lizenzen aus deutschen Quellen beziehen, unterliegen der deutschen Quellensteuerpflicht. Die Quellensteuer ist vom inländischen Vergütungsschuldner abzuführen. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz besitzt Deutschland für diese Vergütungen jedoch kein Quellensteuerrecht. Zur Durchsetzung des «DBA-Nullsteuersatzes» kann der Schweizer Vergütungsempfänger beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Bereits einbehaltene Quellensteuern können […]

Aktueller Artikel zur Quellensteuerentlastung auf deutsche Dividenden mit Praxiserfahrungen BZSt

Die Neugestaltung der deutschen Anti-Treaty-Shopping-Regel des § 50d Abs. 3 EStG wirft auch fast vier Jahre nach ihrer Einführung noch viele Fragen auf und führt zu einer Verschärfung bei der sachlichen Entlastungsberechtigung, die jedoch über den Nachweis einer aktiven Beteiligungsverwaltung durch die ausländische Muttergesellschaft „entschärft“ werden kann. Nach unseren Praxiserfahrungen akzeptiert das BZSt mittlerweile Nachweise in Form von […]

Deutsche Dividendenzahlungen: Höhere Anforderungen an Quellensteuerentlastung

Nach der Neuregelung der deutschen Quellensteuerentlastung wird im Regelfall eine aktive Beteiligungsverwaltung durch die Schweizer Muttergesellschaft nachzuweisen sein, damit eine deutsche Quellensteuerbelastung auf Dividenden vermieden werden kann. Über einen Freistellungsantrag vor einer Ausschüttung kann frühzeitig geklärt werden, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Darüber klären Advokatin und Dipl. Steuerexpertin Nadia Tarolli und Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht Winfried […]