Geschäftsführer und Berater gemeinsam in der Pflicht
Mit System Risiken frühzeitig erkennen
Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen leiden zahlreiche Branchen unter starken Ertrags- und Liquiditätsproblemen. Der Gesetzgeber hat mit einer Vielzahl von Unterstützungs- und Erleichterungsmaßnahmen reagiert. So wurde beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen die Insolvenzantragspflicht für einen längeren Zeitraum ausgesetzt.
Mit dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) wurde das Sanierungs- und Insolvenzrecht modernisiert und dadurch eine weitere Sanierungsmöglichkeit eingeführt.
Daneben enthält das SanInsFoG auch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Gemäß § 102 StaRUG müssen Beraterinnen und Berater bei der Erstellung des Jahresabschlusses auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen. Außerdem legt das StaRUG für Organe juristischer Personen und für haftungs- beschränkte Personengesellschaften ein Krisenfrüherkennungssystem fest.
Krisenfrüherkennung als Chance
Um mögliche Insolvenzgründe zu erkennen (zum Beispiel eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung) bietet ein Krisenfrüherkennungssystem mehrere Optionen. Je früher bestandsgefährdende Risiken gemeinsam erkannt werden, umso mehr Handlungsspielraum besteht, um eine drohende Krise abzuwenden. Hierbei spielt die laufende Buchführung eine zentrale Rolle.
Laufende Buchführung zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
Betriebswirtschaftliche Auswertungen sind immer nur so aussagekräftig und gut wie das ihnen zugrunde liegende Zahlenmaterial. Für die Unternehmenssteuerung ist daher vor allem eine zeitnahe und vollständige monatliche Finanzbuchführung essentiell. Anhand einer aussagekräftigen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), kann sich der Unternehmer regelmäßig und schnell einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Unternehmenszahlen verschaffen. So können frühzeitig mögliche Schwachstellen im Unternehmen erkannt werden. Um eine solche Analyse komfortabel und aussagekräftig zu machen, gibt es zahlreiche nachgelagerte Analyseinstrumente, welche eine laufende automatisierte Aufbereitung der Finanzbuchhaltungsdaten ermöglicht. Der Controllingreport comfort der DATEV z.B. ist ein solches Instrument zur tiefer gehenden Analyse der wirtschaftlichen Lage. Er geht dabei deutlich über die Aussagen einer klassischen BWA hinaus und enthält Kennzahlen, Trends und Grafiken auf Basis der Finanzbuchführung. Auffälligkeiten werden visuell hervorgehoben und lassen sich damit frühzeitig erkennen. Hinzu kommt ein automatisiertes Frühwarnsystem. Das Frühwarnsystem ergänzt den Controllingreport comfort um eine unterjährige Überwachung der wirtschaftlichen Lage durch den Vergleich mit Vorjahres- und Vormonatswerten. Anhand von hinterlegten Schwellenwerten werden die Abweichungen betrachtet und gezielt überwacht. Die im Standard hinterlegten Kriterien, Vergleichsarten und Schwellenwerte lassen sich dabei individualisieren und um weitere Frühwarnkriterien ergänzen.