• English
  • Français
  • Hilfecenter
  • Mandanten-Fernbetreuung
  • TeamViewer
  • ShareFile
  • MyDATEV
bws Graf Kanitz
  • English
  • Français
  • Startseite
  • Kanzlei ▾
    • Im Gespräch
    • Ansprechpartner
  • Leistungen ▾
    • Wirtschaftsprüfung
      • » Jahres- und Konzernabschlüsse
      • » Sonderprüfungen
      • » Gründungsprüfung
    • Steuerberatung
      • » Deklarationsberatung
      • » Durchsetzungsberatung
      • » Transaktionsberatung
    • Internationales Steuerrecht
      • » Verrechnungspreise
      • » Betriebsstättenbesteuerung
      • » Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
      • » Unternehmensberatung
      • » Umstrukturierung
      • » Finanzierung
    • Services
      • » Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • » Sonderprüfungen
      • » Monatsabschlüsse
  • Internationales ▾
    • News
    • Betriebsstättenbesteuerung
    • Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung
    • Verrechnungspreise
    • Quellensteuer
  • News ▾
    • Aktuelles
    • Archiv
  • Karriere ▾
    • Mit uns arbeiten
    • Stellenangebote
  • Kontakt ▾
    • Standorte ▾
      • Freiburg
      • Endingen
      • Offenburg
      • Frankfurt
    • Kontaktformular
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche
  • Menü Menü
  • Facebook
  • Xing
  • LinkedIn

Grundsteuerreform – Wie wir es gemeinsam schaffen!

9. September 2022/von WP /StB Hartmut Dicke

Zur effizienten Bearbeitung ihres Auftrags senden Sie uns bitte folgende Unterlagen, vorzugsweise per email an office@bwsgk.de (Betreff: Grundsteuerreform):

  1. Auftrag und Vollmacht zur Erstellung und Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung.
  2. Datenerhebungsbogen zu Grundstück
  3. Datenerhebungsbogen zu Grundstückseigentümer
  4. Nur für Grundstücke außerhalb Baden-Württembergs: Zusätzlicher Erhebungsbogen für Grundstück

Wichtige Bearbeitungshinweise:

  • Bitte reichen Sie uns für jedes Grundstück und für jeden Grundstückseigentümer separat beantwortete Datenerhebungsbögen ein.
  • Bitte beachten Sie, dass von den Finanzbehörden oftmals nur ein Eigentümer angeschrieben wurde, obwohl mehrere Grundstückseigentümer existieren. Auch in diesen Fällen sind die Daten für jeden Grundstückseigentümer separat anzugeben.
  • Die in den Fragebögen abgefragten Daten können  insbesondere aus folgenden Unterlagen entnommen werden.
    • Datenerhebungsbogen zu Grundstück (Baden-Württemberg)
      • Informationsschreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform
      • Grundbuchauszug und Teileigentums- bzw. Wohnungsgrundbuch
      • Kaufvertrag über die Immobilie
    • Datenerhebungsbogen Grundstückseigentümer
      • Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus Grundbuchauszug und/oder Kaufvertrag
      • Daten zu Steuernummer und Steuer-ID-Nummer ergeben sich aus dem Einkommensteuerbescheid
    • Zusätzlicher Erhebungsbogen für Grundstück außerhalb Baden-Württembergs
      • Bauakte, Bauzeichnungen
      • Grundbuchauszug
      • Kaufvertrag über Immobilie oder andere Vertragsunterlagen
      • Bisherige Erklärungen gegenüber dem Finanzamt oder Baubehörden
      • Teilungserklärungen (Wohnungseigentum)
    • Wie bereits aus dem Informationsschreiben der Finanzbehörde hervorgeht, ist zu beachten, dass Ihr Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Bitte füllen Sie in diesem Fall den „Datenerhebungsbogen zu Grundstück“ für jedes einzelne Flurstück aus (in solchen Fällen also mehrere Datenerhebungsbögen).
    • Die Angaben zur Adresse des Grundstücks im Informationsschreiben der Finanzbehörde können fehlerhaft bzw. veraltet sein. Bitte erfassen Sie im Datenerhebungsbogen die heute zutreffende Adresse (Lagebezeichnung).

Sollten Sie bisher nicht als unser Mandant registriert sein, können wir eine Bearbeitung nicht garantieren und werden jeweils individuell bestätigen, ob eine Bearbeitung möglich ist.



Teilen Sie diesen Beitrag
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • E-Mail 
  • drucken 

Aktuelle Beiträge

  • Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
  • Entgeltliche Werbung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber
  • Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer umsatzsteuerbar
  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
  • Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz bei 24-Stunden-Diensten und geringfügiger Beschäftigung (BFH)
Navigation

» Startseite
» Kanzlei
» Leistungen
» Blog
» News
» Karriere
» Kontakt

Kontakt

» Ansprechpartner
» Kontaktformular

Standorte

» Freiburg
» Endingen
» Offenburg
» Frankfurt

Service

» MyDATEV
» ShareFile
» TeamViewer
» Fernbetreuung

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben?

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

loader
Zukunft gestalten.
Gemeinsam.

Die bws Graf Kanitz GmbH
ist Mitglied der DATEV eG.

Wir bilden Experten aus.
Mit Leidenschaft.

Die bws Graf Kanitz GmbH
ist Partner der DHBW.

Gezielt suchen – Gezielt finden
Passgenau. Transparent. Digital.

Bleiben Sie in Kontakt.
Folgen Sie uns!

   

Copyright © 2023 bws Graf Kanitz GmbH | Impressum | Datenschutz
Bleiben Sie in Kontakt.
Folgen Sie uns!

   

   

Copyright © 2023 bws Graf Kanitz GmbH
Impressum | Datenschutz

Nach oben scrollen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte korrekt darzustellen, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Nähere Informationen darüber, wie wir Cookies verwenden und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Einstellungen

Hier können Sie von uns verwendete Drittanbieterdienste deaktivieren.

2
3
4
5
Einstellungen speichern
Öffnen Sie die Nachrichtenleiste