Grundsteuerreform – Wie wir es gemeinsam schaffen!
Zur effizienten Bearbeitung ihres Auftrags senden Sie uns bitte folgende Unterlagen, vorzugsweise per email an office@bwsgk.de (Betreff: Grundsteuerreform):
- Auftrag und Vollmacht zur Erstellung und Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung.
- Datenerhebungsbogen zu Grundstück
- Datenerhebungsbogen zu Grundstückseigentümer
- Nur für Grundstücke außerhalb Baden-Württembergs: Zusätzlicher Erhebungsbogen für Grundstück
Wichtige Bearbeitungshinweise:
- Bitte reichen Sie uns für jedes Grundstück und für jeden Grundstückseigentümer separat beantwortete Datenerhebungsbögen ein.
- Bitte beachten Sie, dass von den Finanzbehörden oftmals nur ein Eigentümer angeschrieben wurde, obwohl mehrere Grundstückseigentümer existieren. Auch in diesen Fällen sind die Daten für jeden Grundstückseigentümer separat anzugeben.
- Die in den Fragebögen abgefragten Daten können insbesondere aus folgenden Unterlagen entnommen werden.
- Datenerhebungsbogen zu Grundstück (Baden-Württemberg)
- Informationsschreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform
- Grundbuchauszug und Teileigentums- bzw. Wohnungsgrundbuch
- Kaufvertrag über die Immobilie
- Datenerhebungsbogen Grundstückseigentümer
- Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus Grundbuchauszug und/oder Kaufvertrag
- Daten zu Steuernummer und Steuer-ID-Nummer ergeben sich aus dem Einkommensteuerbescheid
- Zusätzlicher Erhebungsbogen für Grundstück außerhalb Baden-Württembergs
- Bauakte, Bauzeichnungen
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag über Immobilie oder andere Vertragsunterlagen
- Bisherige Erklärungen gegenüber dem Finanzamt oder Baubehörden
- Teilungserklärungen (Wohnungseigentum)
- Wie bereits aus dem Informationsschreiben der Finanzbehörde hervorgeht, ist zu beachten, dass Ihr Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Bitte füllen Sie in diesem Fall den „Datenerhebungsbogen zu Grundstück“ für jedes einzelne Flurstück aus (in solchen Fällen also mehrere Datenerhebungsbögen).
- Die Angaben zur Adresse des Grundstücks im Informationsschreiben der Finanzbehörde können fehlerhaft bzw. veraltet sein. Bitte erfassen Sie im Datenerhebungsbogen die heute zutreffende Adresse (Lagebezeichnung).
- Datenerhebungsbogen zu Grundstück (Baden-Württemberg)
Sollten Sie bisher nicht als unser Mandant registriert sein, können wir eine Bearbeitung nicht garantieren und werden jeweils individuell bestätigen, ob eine Bearbeitung möglich ist.