Jahressteuergesetz 2024
Nach der Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes hat das Bundeskabinett nun den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Vorgesehen sind wesentliche Maßnahmen, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen.
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts wird ein fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf deutlich. Dies betrifft insbesondere erforderliche Anpassungen an das EU-Recht und die EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus gibt es ein Bedürfnis nach Regelungen zu Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund früherer Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf.
Steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche, die es hervorzuheben gilt, sind unter anderem die Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudget (§ 40 EStG), die Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre, Änderungen im Umwandlungssteuergesetz und die Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG.
Weitere geplante Regelungen entnehmen Sie bitte dem Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)
Quelle: Jahressteuergesetz 2024; Referentenentwurf (08.05.2024) | Bundesministerium für Finanzen