Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer umsatzsteuerbar
Die Überlassung eines Dienstwagens an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ist für den Arbeitgeber umsatzsteuerbar, wenn die Überlassung des Dienstwagens individuell arbeitsvertraglich vereinbart und der Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird. Hintergrund: Zu den umsatzsteuerbaren Umsätzen gehört auch der tauschähnliche Umsatz, bei dem der Empfänger einer Dienstleistung kein Geld zahlt, sondern eine Lieferung oder Dienstleistung erbringt. […]