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Copyright © 2024 bws Graf Kanitz GmbH | Impressum | Datenschutz
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Dritter Vortrag in Serie zur Verrechnungspreisthematik
/von bws Graf Kanitz GmbHWir gratulieren Winfried Ruh zu seinem dritten Vortrag zur Verrechnungspreisthematik innerhalb knapp eines Jahres, dieses Mal im Rahmen des Webinars „Aktuelle Themen bei den Verrechnungspreisen“ bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz am 5. März 2024. Dabei referierte er erneut gemeinsam mit Herrn Günter Morlock von der baden-württembergischen Konzernbetriebsprüfung zur Praxis der deutschen Verrechnungspreisbildung und -dokumentation, einschließlich der Betriebsprüfungspraxis. Die Schweizer Verrechnungspreispraxis […]
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundstücksbewertung (Bundesmodell)
/von bws Graf Kanitz GmbHDas Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der auf den 01.01.2022 bundesweit vorzunehmenden Grundstücksbewertung, die die Grundlage für die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 ist. Das FG hat die Aussetzung der Vollziehung gewährt und die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Hintergrund: Die Grundsteuer wird aus verfassungsrechtlichen Gründen derzeit reformiert, da die bisherigen Grundstücksbewertungen, die […]
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung großer Wohnungen
/von bws Graf Kanitz GmbHWird eine Wohnung oder ein Haus mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm dauerhaft vermietet, muss die Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden, damit Werbungskosten steuerlich anerkannt werden können. Die Vermutung, dass bei einer dauerhaften Vermietung eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht, gilt bei derart großen Wohnobjekten nicht, weil es keine ortsübliche Marktmiete gibt. Hintergrund: Werden Immobilien zu Wohnzwecken dauerhaft vermietet, […]
Hohe Zusatzzahlung ist kein steuerfreies Trinkgeld
/von bws Graf Kanitz GmbHZahlt eine Konzern-Muttergesellschaft anlässlich des Verkaufs einer Beteiligung einer Tochtergesellschaft einem Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft einen Betrag von 50.000 € bzw. 1,3 Mio. €, um sich für die bisherige Tätigkeit erkenntlich zu zeigen, stellt diese Zahlung kein steuerfreies Trinkgeld dar, sondern ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Hintergrund: Trinkgelder sind nach dem Gesetz steuerfrei. Einen Höchstbetrag hat der Gesetzgeber […]