Verrechnungspreisdokumentation: Entschärfung bei den Vorlagepflichten ab 2025
Die bisherigen Regelungen zur Verrechnungspreisdokumentation (Local File) sahen im Rahmen der Umsetzung der EU-DAC 7 Richtlinie ab 2025 eine Verschärfung in Form einer generellen Vorlagepflicht bei Außenprüfungen innerhalb von 30 Tagen nach der Prüfungsanordnung auch für Vorjahre vor. Demgegenüber ist nach der bis Ende 2024 geltenden Rechtslage eine Vorlage der Dokumentation nur auf Anforderung durch die Betriebsprüfung innerhalb von 60 Tagen erforderlich. In der Betriebsprüfungspraxis wurde gerade im Mittelstand das Local File häufig nicht angefordert, so dass die generelle Vorlagepflicht ab 2025 zu einem erheblichen zusätzlichen Bürokratieaufwand geführt hätte.
Im Rahmen des am 29.10.2024 verkündeten „Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes“ wurde diese Verschärfung nun teilweise wieder abgemildert, indem statt des vollumfänglichen Local File zunächst nur eine Übersicht über die Geschäftsvorfälle in Form einer sog. Transaktionsmatrix vorzulegen ist, deren Inhalt in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung noch näher spezifiziert werden soll. Zusätzlich sind das Master File (ab 100 Mio. Euro Außenumsatz) und die Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle innerhalb von 30 Tagen nach der Prüfungsanordnung vorzulegen.
Die neu einzureichende Transaktionsmatrix, die teilweise in der Betriebsprüfungspraxis schon angefordert wird, soll folgende Informationen enthalten:
• Art und Gegenstand der Geschäftsvorfälle,
• die an den Geschäftsvorfällen beteiligten Transaktionspartner,
• das Volumen und das Entgelt der Geschäftsvorfälle,
• die vertraglichen Grundlagen,
• die angewandten Verrechnungspreismethoden,
• die betroffenen Steuerhoheitsgebiete sowie
• Informationen zur Besteuerung der Geschäftsvorfälle im betreffenden Steuerhoheitsgebiet.
Fazit:
Die Abmilderung der Vorlagepflicht ohne eine zwingende Vorlage des Local File innerhalb von 30 Tagen nach der Prüfungsanordnung ist insbesondere für den Mittelstand zu begrüßen. Allerdings ist weiterhin eine Anforderung des vollumfänglichen Local File nach Auswertung der Transaktionsmatrix innerhalb von weiteren 30 Tagen durch die Betriebsprüfung möglich. Deswegen sind Unternehmen mit umfangreichen grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen mit verbundenen Unternehmen gut beraten, mit dem Jahresabschluss auch das Local File zu erstellen.