Verrechnungspreisdokumentation: Merkblatt des BMF zur Transaktionsmatrix
Mit Wirkung ab 2025 wurden die bisherigen Regelungen zur Verrechnungspreisdokumentation (Local File) insoweit verschärft, dass im Rahmen von Außenprüfungen innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsordnung– ohne ein gesondertes ausdrückliches Vorlageverlangen – die sog. Transaktionsmatrix vorzulegen ist. Zusätzlich sind ggf. das Master File (ab 100 Mio. Euro Außenumsatz des inländischen Unternehmens) und Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle ebenfalls innerhalb dieser Frist vorzulegen.
Bei der erstmals im November 2024 gesetzlich geregelten Transaktionsmatrix handelt es sich um eine strukturierte tabellarische Übersicht mit allen relevanten Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen des inländischen Unternehmens mit verbundenen Unternehmen. Nach der Gesetzesbegründung soll die Transaktionsmatrix die Betriebsprüfung in die Lage versetzen, Prüfungsschwerpunkte zu identifizieren und gezielt weitere Aufzeichnungen oder insgesamt das Local File mit einer verkürzten (halbierten) Vorlagefrist von 30 Tagen anzufordern.
Das BMF hat nun am 02.04.2025 in einem Merkblatt mit zwei Beispielen die Anforderungen an die Transaktionsmatrix konkretisiert, die sich im Wesentlichen an den Anforderungen in der Gesetzesbegründung orientieren (vgl. hierzu unser letzter BLOG zur Verrechnungspreisthematik vom 05.11.2024). Im Merkblatt wird erfreulicherweise klargestellt, dass Verträge zu den betreffenden grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen in der Transaktionsmatrix nur zu benennen und nicht vorzulegen sind. Zudem können Geschäftsvorfälle in Bezug auf ein Steuerhoheitsgebiet, die gemessen an Funktionen und Risiken wirtschaftlich vergleichbar sind, zu Gruppen zusammengefasst werden. Ebenfalls positiv ist die Klarstellung, dass bei einer Nichtvorlage der Transaktionsmatrix nur ein einmaliger Zuschlag von 5.000 € – ohne weitergehende Sanktionen in Höhe von 5 bis 10 % auf einen etwaigen Mehrbetrag der Einkünfte – erhoben wird.
Praxishinweis:
Mittelständische Unternehmen mit überschaubaren Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, bei denen bislang in Betriebsprüfungen keine Verrechnungspreisdokumentation angefordert wurde, sollten sich frühzeitig auf die seit dem 01.01.2025 bestehende Vorlagepflicht der Transaktionsmatrix bei Betriebsprüfungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung einstellen. Da die Frist für die Zusammenstellung der Informationen sehr knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, bereits mit der Erstellung des Jahresabschlusses auch die nun im Merkblatt konkretisierten Angaben zur Transaktionsmatrix zusammenzustellen. Aufgrund der dort geregelten Angabepflicht zu Verträgen sollten – soweit noch nicht erfolgt – die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen vertraglich geregelt werden.