In der deutschen Verrechnungspreispraxis ist die Kostenaufschlagsmethode insbesondere bei Konzerndienstleistungen oder –auftragsfertigungen die mit Abstand am häufigsten angewandte Verrechnungspreismethode, da für die übrigen Methoden oftmals keine Fremdvergleichswerte verfügbar sind.
Bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode wird ein fremdüblicher Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten erhoben. Zur Vermeidung der Vergütung von Unwirtschaftlichkeiten durch den Leistungsempfänger wird in der überwiegenden Kommentierung eine Anwendung auf Plankostenbasis befürwortet, was aber ein prognoseorientiertes Rechnungswesen erfordert. Zudem ist ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich zur Vermeidung von Kostenmanipulationen und zur Vornahme von Anpassungen bei Beschäftigungsänderungen erforderlich, verbunden mit einer Aufteilung in variable und fixe Kosten. Diese hohen Anforderungen an die Verwendung von Plankosten stellen gerade mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen, weswegen in der Praxis häufig eine Anwendung der Kostenaufschlagsmethode auf Istkostenbasis erfolgt, was von der Finanzverwaltung akzeptiert wird.
Bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode in der Praxis sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Die Höhe des Gewinnzuschlags hängt von der Wertigkeit der Dienstleistung/Auftragsfertigung sowie den vom Auftragnehmer übernommenen Funktionen und Risiken ab und bewegt sich im Regelfall zwischen 5 % und 15 %. Routinedienstleistungen mit geringer Wertschöpfung können nach dem OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen mit einem Gewinnzuschlag von 5 % abgerechnet werden