Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der darauf abzielt, eine doppelte Besteuerung des Einkommens in beiden Staaten zu vermeiden. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen in zwei Staaten auf das gleiche Einkommen Steuern bezahlen muss. Hierzu kann es kommen, wenn die Person oder das Unternehmen entweder in zwei Staaten gleichzeitig ansässig ist oder Einkünfte aus dem Ausland bezieht.
DBA regeln die Ausübung von Besteuerungsrechten durch die beiden Staaten. So gilt beispielsweise für Unternehmensgewinne regelmäßig das Betriebsstättenprinzip, wonach nur der Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht besitzt. Für Grundstückseinkünfte hat im Regelfall nur der Belegenheitstaat und für Arbeitseinkünfte nur der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht (u.a. vorbehaltlich von Grenzgängeregelungen).
Deutschland hat derzeit mit ca. 90 Staaten DBA abgeschlossen, die individuell zwischen den Staaten ausgehandelt werden. Die DBA erleichtern den Handel und fördern die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten.