Webinar: "Vermeidung deutscher Quellensteuern auf Dividenden und Lizenzen"

Ort der Geschäftsleitung

Der Ort der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft liegt dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebliche Wille gebildet und die hierfür notwendigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden.

Nach nationalem Steuerrecht ist der Ort der Geschäftsleitung Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch für die Besteuerung des Gewinns. Bei mehreren Orten der Geschäftsleitung in verschiedenen Staaten ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung u.a. maßgeblich für die Zuordnung des Besteuerungsrechts des Gewinns, sofern zwischen den Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Probleme bereiten in der Praxis Fälle, bei denen der ausländische Ort der Geschäftsleitung einer Auslandskapitalgesellschaft nicht nachgewiesen werden kann und die deutsche Finanzverwaltung diesen im Inland annimmt, beispielsweise am Wohnsitz des Geschäftsführers. Als Folge unterliegt deren Gewinn der Besteuerung im Inland.