Webinar zur Vermeidung deutscher Quellensteuern auf Dividenden und Lizenzen

Betriebsstätten

Betriebsstätten haben eine hohe Bedeutung für das Internationale Steuerrecht zur Abgrenzung von Besteuerungsrechten zwischen den Staaten. Deren Begründung erfordert im Regelfall eine (rechtlich unselbständige) Geschäftseinrichtung oder Anlage mit Verfügungsmacht, von wo aus die Unternehmenstätigkeit dauerhaft ausgeübt wird (Beispiele: Filialen, Geschäftsleitungsort oder Fabrikationsstätten). Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht kann auch ein „personenbeschränktes Nutzungsrecht“ für eine Betriebsstättenbegründung ausreichen.

Für die Begründung von Bau- und Montage- sowie Vertreter-Betriebsstätten ist keine feste Geschäftseinrichtung erforderlich. Die Begründung von Homeoffice-Betriebsstätten ist international umstritten.

Die Ermittlung des auf die Betriebsstätte entfallenden (und regelmäßig dort steuerpflichtigen) Gewinns erfolgt nach internationalen Verrechnungspreisgrundsätzen.