Als Verrechnungspreis wird der Preis bezeichnet, der für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle in Form von Lieferungen, Dienstleistungen, Lizenzierungen oder Darlehensgewährungen zwischen verbundenen Unternehmen berechnet wird. Zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen in niedrig besteuerte Länder müssen sich die Verrechnungspreise am Fremdvergleichsgrundsatz orientieren. Dessen korrekte Anwendung ist auf Anforderung der Betriebsprüfung in einer umfassenden Verrechnungspreisdokumentation innerhalb von nur 30 Tagen zu erläutern (sog. „Local File“). Zudem ist ohne gesondertes Verlangen innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung der Betriebsprüfung eine sog. „Transaktionsmatrix“ mit einer Übersicht über alle Geschäftsbeziehungen innerhalb der Unternehmensgruppe unter Angabe der angewandten Verrechnungspreismethode vorzulegen.