Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) soll Gewinnverlagerungen ins niedrig besteuerte Ausland verhindern. Sie greift für eine ausländische Kapitalgesellschaft (Zwischengesellschaft), die von einem inländischen Steuerpflichtigen beherrscht wird und einer Niedrigbesteuerung von weniger als 15 % unterliegt. Weitere Voraussetzung ist die Erzielung von passiven Einkünften wie u.a. Dienstleistungs- und Handelstätigkeiten, die unter Mitwirkung des inländischen Gesellschafters erbracht werden, oder Zins- und Lizenzeinkünfte.
Die Besteuerung erfolgt über eine fiktive Gewinnausschüttung, die vollumfänglich der Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht (unter Anrechnung der ausländischen Ertragsteuern) sowie zusätzlich der Gewerbesteuerpflicht beim inländischen Gesellschafter unterliegt. Im EU-Bereich kann die HZB durch den Nachweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit vermieden werden (sog. Motivtest).
Für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (ohne Dividenden) greift die HZB schon bei einer Inlandsbeteiligung von nur 1 %.