Webinar: "Vermeidung deutscher Quellensteuern auf Dividenden und Lizenzen"

Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung findet Anwendung auf Steuerpflichtige, die

  • vor dem Wegzug ins Ausland mindestens 7 Jahre in Deutschland gelebt haben,
  • an einer Kapitalgesellschaft mit mindestens 1 % beteiligt sind und
  • keine Rückkehrabsicht haben.
 

Die Wegzugsteuer wird auf die Differenz zwischen dem Verkehrswert und den Anschaffungskosten im Rahmen eines fiktiven Verkaufs im Wegzugszeitpunkt erhoben. Die Steuerzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Zeitraum von 7 Jahren ratierlich gestundet werden. Bei einer Rückkehr innerhalb von 7 Jahren erlischt die Wegzugsteuer rückwirkend.

Seit 2025 unterliegen auch Investmentanteile der Wegzugsbesteuerung, sofern deren Anschaffungskosten 500.000 Euro übersteigen oder eine Beteiligung von mindestens 1 % an einem Investmentfonds besteht