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Aktuelle Entwicklungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung

13. November 2019/von bws Graf Kanitz GmbH

Die in der mittelständischen Unternehmenspraxis oftmals unbeachtete Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) kann dazu führen, dass Gewinne von deutschbeherrschten CH-Kapitalgesellschaften im Handels-/Dienstleistungsbereich in Deutschland einer „Nachbesteuerung“ in Form einer fiktiven Dividende unterliegen, was eine Übermaßbesteuerung zur Folge haben kann. Damit stellt die aus den 70er Jahren stammende HZB in der Praxis im Verhältnis zur Schweiz ein massives Investitionshindernis dar. Zudem führen unerkannte HZB-Sachverhalte häufig zu Steueraufgriffen bis hin zu steuerstrafrechtlichen Vorwürfen.

 

Eine Escapemöglichkeit in Form eines Substanztests besteht nur bei EU-Staaten. Allerdings hat der Bundesfinanzhof nun aktuell entschieden, dass der Substanztest auch im Verhältnis zu Drittstaaten anwendbar ist, sofern ein Auskunftsaustausch erfolgt, was mit der Schweiz ab 2011 der Fall ist. Damit dürfte die Hinzurechnungsbesteuerung  im Verhältnis zur Schweiz ab 2001 nicht mehr anwendbar sein, sofern eine dort ausgeübte tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann. Ob dieses für Steuerpflichtige mit Beteiligungen an CH-Kapitalgesellschaften sehr erfreuliche Ergebnis auch für die Zukunft Bestand haben wird, ist aufgrund der kurzfristig zu erwartenden Reform der Hinzurechnungsbesteuerung aber eher fraglich.

 

Einzelheiten zur aktuellen Rechtsprechung und geplanten Reform in Bezug auf die Hinzurechnungsbesteuerung können Sie unserem Artikel im Kammermagazin der Handelskammer Deutschland Schweiz entnehmen.

Artikel HZB CH-D Wirtschaft 03-2019



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