Aktuelle Information der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der anstehenden Kurzarbeitergeldprüfung
Betriebe, die während der Pandemie Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen, erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben der Bundesagentur für Arbeit bezüglich des Prozesses zur abschließenden Kurzarbeitergeldprüfung. Dieses Schreiben dient in erste Linie der reinen Information. Der tatsächliche Prüfungstermin wird den jeweiligen Betrieben von der Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig bekannt gegeben.
Betriebe können sich bereits jetzt auf die Abschlussprüfung vorbereiten und entsprechende Unterlagen bereithalten. Folgende Unterlagen sind relevant:
- Lohnabrechnungen
- Arbeitszeitnachweis
- Auszahlungsnachweise
- Entgeltabrechnungen
- Betriebsvereinbarungen
Selbstverständlich kann die Prüfung durch die bws Graf Kanitz GmbH abgewickelt werden; die Vollmacht diesbezüglich haben wir aufgrund der gestellten KUG-Anträge bereits. Sollten uns die benötigten Unterlagen noch nicht vorliegen, bitten wir Sie entsprechende Nachweise bereitzuhalten. Diesbezügliche Hinweise haben Sie von uns bereits beim Antrag auf Kurzarbeit erhalten.