Aktuelle Rechtsprechung zur Hinzurechnungsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz
Die in der mittelständischen Unternehmenspraxis oftmals unbeachtete Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) kann dazu führen, dass Gewinne von deutschbeherrschten CH-Kapitalgesellschaften im Handels-/Dienstleistungsbereich in Deutschland einer „Nachbesteuerung“ in Form einer fiktiven Dividende unterliegen, was eine Übermaßbesteuerung zur Folge haben kann. Damit stellt die aus den 70er Jahren stammende HZB in der Praxis im Verhältnis zur Schweiz ein massives Investitionshindernis dar. Zudem führen unerkannte HZB-Sachverhalte häufig zu Steueraufgriffen bis hin zu steuerstrafrechtlichen Vorwürfen.
Eine Escapemöglichkeit in Form eines Substanztests besteht nur bei EU-Staaten. Allerdings hat der Bundesfinanzhof im letzten Jahr für die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung entschieden, dass der Substanztest auch im Verhältnis zu Drittstaaten anwendbar ist, sofern ein Auskunftsaustausch erfolgt, was mit der Schweiz ab 2011 der Fall ist. Damit dürfte die Hinzurechnungsbesteuerung insgesamt im Verhältnis zur Schweiz ab 2011 nicht mehr anwendbar sein, sofern eine dort ausgeübte tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann. Ob dieses für in Deutschland ansässige Steuerpflichtige mit Beteiligungen an CH-Kapitalgesellschaften sehr erfreuliche Ergebnis auch für die Zukunft Bestand haben wird, ist aufgrund der kurzfristig zu erwartenden Reform der Hinzurechnungsbesteuerung aber eher fraglich.
Einzelheiten zur aktuellen Rechtsprechung und zum Stand der geplanten Reform in Bezug auf die Hinzurechnungsbesteuerung können Sie dem Artikel unseres Geschäftsführers Winfried Ruh im aktuellen Heft 6-7/2020 der Schweizerischen Zeitschrift EXPERT FOCUS entnehmen.