Anpassung der Grundbesitzbewertung – keine steuererhöhende Maßnahme?
Das BMF hat zur Anpassung der Grundbesitzbewertung durch das JStG 2022 Stellung genommen und betont, dass es sich bei der Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer an die Immobilienwertermittlungsverordnung nicht um steuererhöhende Maßnahmen handelt.
Hintergrund: Mit dem Jahressteuergesetz 2022 werden in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts gesetzliche Regelungen getroffen, die u.a. in Reaktion auf aktuelle Rechtsprechung erforderlich sind. Dazu zählt auch die Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Dem BMF zufolge geht es um die Anpassung von Werten für ein Auffangverfahren, das nur in bestimmten Fällen ersatzweise bei der Bewertung angewendet wird. Niedrigere Werte könnten unverändert nachgewiesen werden. Unabhängig davon würden persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sowie Möglichkeiten zur steuerfreien Nutzung einer Wohnung für Kinder nach einem Erbfall unverändert gelten.
Quelle: BMF online, Meldung v. 21.11.2022
Nachricht aktualisiert am : Zurzeit ist die Stellungnahme des BMF nicht mehr abrufbar. Nach Angaben des BMF wurde das Dokument aufgrund eines Versehen publiziert und deshalb wieder zurückgenommen.
Fundstelle(n):
NWB MAAAJ-26911