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Besteuerung von (Elektro-) Fahrrädern

25. März 2022/von bws Graf Kanitz GmbH

Die Popularität von Elektrofahrrädern ist auch während der Corona-Pandemie weiterhin gestiegen. Während Anfang 2015 noch in 1,5 Millionen Haushalten Elektrofahrräder vorhanden waren, besaßen zum Jahresanfang 2020 bereits 4,3 Millionen Haushalte in Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad. Zum Jahresanfang 2021 erhöhte sich dieser Wert auf 5,1 Millionen Haushalte. Insgesamt besaßen Anfang 2021 rund 30 Millionen Haushalte Fahrräder oder Elektrofahrräder.

Die Nutzung von (Elektro-)Fahrrädern kann aus mehreren Gründen vorteilhaft sein. Neben ökologischen Aspekten können sich auch steuerrechtliche Vorteile durch die Nutzung von (Elektro-)Fahrrädern im Vergleich zu konventionellen Kraftfahrzeugen ergeben.

In diesem Merkblatt wird die einkommensteuerrechtliche sowie umsatzsteuerrechtliche Behandlung von (Elektro)Fahrrädern, die verkehrsrechtlich keine Kraftfahrzeuge sind, im Überblick dargestellt.

Sie wollen mehr erfahren? Dann werfen Sie einen Blick auf unser Merkblatt Besteuerung von (Elektro-)Fahrrädern.

Quelle: nwb Redaktion 

 



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