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„Corona-Hilfen“ lassen strukturell auf sich warten

9. Februar 2021/von WP/StB Hartmut Dicke

Während das Regierungsversprechen lautet, den von den Schließungsanordnungen betroffenen Unternehmen „schnell“ und „unbürokratisch“ zu helfen, sieht die Realität völlig anders aus. Wir geben im folgenden Beitrag ein kurzes Update zum Stand der Dinge.

Um es aber vorwegzunehmen: Überbrückungshilfe III und die sogenannten „Novemberhilfe plus“ und „Dezemberhilfe plus“ lassen sich – Stand heute – immer noch nicht beantragen.

 

Die Überbrückungshilfe III kann also bis heute immer noch nicht beantragt werden. Gleiches gilt für „Novemberhilfe plus“ und „Dezemberhilfe plus“. Einige unserer Mandanten haben auf die beantragte Novemberhilfen erst Abschlagszahlungen erhalten.

Für die betroffenen Unternehmen heißt das, dass sie rund 3 Monate oder länger auf die vollständige Auszahlung von Hilfen warten müssen. Mietzahlungen und sonstige Kosten werden aber viel kurzfristiger fällig. Viele Unternehmen und Unternehmer können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und stehen insgesamt vor dem Ruin oder haben ihn bereits hinter sich. Und wenn die Hilfsantragsmöglichkeiten endlich freigeschalten sein werden, müssen wir und unsere Steuerberaterkollegen angesichts sich laufend ändernder Vorgaben für Antragsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen ersteinmal schauen, welche Daten denn zur Antragstellung erhoben werden müssen. Trotz zahlreicher Nachtschichten sind weitere Wartezeiten also vorprogrammiert.

Auf Anfrage des Süddeutschen Rundfunks (vgl. https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/der_lange_weg_zur_ueberbrueckungshilfe_100.html)   versucht sich das Bundesfinanzministerium mit folgenden Worten für die Verzögerungen zu entschuldigen:

„Es wurde jedoch in jeweils einem Monat jeweils ein neues Programm – einmal die November- und einmal die Dezemberhilfe – aufgesetzt, jeweils 16 Verwaltungsvereinbarungen geschlossen und umfangreiche Programmierungsarbeiten vorgenommen sowie parallel Beihilfegespräche mit der EU-Kommission geführt.“

Der Grund für die Hilfsmaßnahmen ist indes bekanntermaßen einheitlich: Behördliche Schließungsanordnungen mit dem Ziel einer Eindämmung der „Corona-Pandemie“ führen bei den geschlossenen Unternehmen zu Umsatzeinbußen bis zu 100% und entsprechenden Verlusten.

Warum es für einen derart gleichgearteten – und dem Grunde nach seit März 2020 sich allenfalls laufend wiederholenden – Sachverhalt jeweils monatlich neuer Programme bedarf, lässt sich logisch nicht begründen.

Das Regierungsversprechen „unbürokratischer Hilfen“ wird also genauso geflissentlich missachtet und übersehen wie das Regierungsversprechen „schneller Hilfen“.

Und der Exculpationsversuch des Bundesministeriums für Finanzen greift bezüglich der Programmanzahl auch noch viel zu kurz. Stand heute stehen wir fassungslos vor insgesamt bis zu 8 verschiedenen Hilfsprogrammen:

  • Soforthilfe des Bundes
  • Überbrückungshilfe I
  • Überbrückungshilfe II
  • Novemberhilfe
  • Dezemberhilfe
  • Novemberhilfe plus
  • Dezemberhilfe plus
  • Überbrückungshilfe III

Zu den drei letztgenannten fehlen uns allerdings bisher detaillierte Angaben und es bleibt abzuwarten, inwieweit sich diese Programme jeweils unterscheiden oder in Teilen miteinander vergleichbar sind.

Es kommen noch die KfW-Programme und länderspezifische Ergänzungen hinzu, so dass die tatsächliche Programmgesamtzahl noch größer ist. Zur „Coronahilfe III“ und deren Ausgestaltung werden laufend neue Nachrichten publik. Parallel wird – zeitlich etwa 10 Monate nach Ausbruch der Pandemie und etwa 9 Monaten nach den ersten Schließungsanordnungen – das Europäische Beihilferecht geändert. Unter dem Begriff „schnell“ wird in der Wirtschaft gemeinhin anderes verstanden.

Diese Situation als unsäglich zu bezeichnen wäre geschmeichelt.

Ohne eine fundamentale Vereinfachung, jeweiliger bedarfsorientierter Prolongierung und Beschleunigung der Hilfen (und einer Beendigung der Schließungsanordnungen) werden wir unser Land und dessen wirtschaftliche Struktur schon bald nicht mehr wiedererkennen.

Der erfahrungsgestählte Realist und Beobachter des Impf- und Pandemieverordnungschaos wird es indes inzwischen mit Dante Alighieri halten: „Lasciate ogni speranza, voi ch’entrate!“ (Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!).



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