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Corona | Neustarthilfe 2022 (BMWi)

15. Februar 2022/von bws Graf Kanitz GmbH

Seit dem 11.2.2022 kann die Neustarthilfe 2022 auch über prüfende Dritte beantragt werden.

Hintergrund: Seit dem 14.1.2022 können Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.4.2022. Die „Neustarthilfe 2022“ umfasst einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 € für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 € für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften.

Weitere Informationen zur Neustarthilfe 2022 hat das BMWi auf seiner Homepage veröffentlicht. Dort finden Sie auch FAQ zum Thema.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de



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