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Erleichterter Spendennachweis anlässlich der Hochwasserkatastrophe

6. Oktober 2021/von bws Graf Kanitz GmbH

Wer anlässlich der Hochwasserkatastrophe in Deutschland Spenden getätigt hat, kann diese als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gelten Erleichterungen für den Nachweis von Spenden. Für die Anerkennung als Sonderausgaben genügt für alle Spenden, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt wurden, ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Spendenquittung, z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder elektronische Transaktionsausdruck (Online-Banking) des zuständigen Kreditinstitutes. Voraussetzung ist, dass der Spender nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Bundesland wohnt.



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