Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat am 14.09.2022 die Verlängerung der aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 beschlossen.
Hintergrund: Die ursprünglich bis zum 30.09.2022 befristete Kurzarbeitergeldzugangsverordnung ermöglicht einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Diesen hat die Bundesregierung nun bis zum 31.12.2022 verlängert.
In der „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt, dass
- Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
- Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.
Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 27.09.2022 in Kraft.
Quelle: nwb Redaktion (MI_6_2022_382467)