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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022 verlängert

24. August 2021/von bws Graf Kanitz GmbH
Durch das dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021 hat der Gesetzgeber die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von sieben Prozent nun über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Das Bundesfinanzministerium hat die Verlängerung der Steuererleichterung mit Schreiben vom 03. Juni 2021 übernommen.
Die Umsatzsteuersenkung betrifft lediglich die Abgabe von Speisen – die Abgabe von Getränken ist weiterhin ausgeschlossen.


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