Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist es amtlich: Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Darüber hinaus wird die Vorsteuerpauschale für Landwirte ab dem 01.01.2023 von 9,5 % auf 9 % abgesenkt.
Quelle: nwb-Redaktion