Erweiterung Landesförderprogramm „Tilgungszuschuss Corona II“
Im Rahmen eines Beschlusses des Ministerrats hat die Landesregierung in Baden-Württemberg Verbesserungen bei landesspezifischen Corona-Fördermaßnahmen beschlossen. Dabei wurde zum einen der Kreis der davon geförderten Unternehmen erweitert und zudem die Förderhöhe erhöht.
Erweiterung des Kreises der geförderten Unternehmen
Bisher war das Programm auf das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs-, Messe- und Eventbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe beschränkt. In das Programm für 2021 sollen weitere von der Corona-Krise hart betroffene Dienstleistungszweige des Sports, wie zum Beispiel Betreiber von Sportanlagen, Freizeit- und Sportzentren, Wintersportanlagen- und Skiliftbetreiber oder Fitnessstudios, und der Unterhaltung, wie zum Beispiel Vergnügungs- und Erlebnisparks in die Förderung mit dem Tilgungszuschuss einbezogen werden.
Fördergegenstand und Förderhöhe
Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter bzw. Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021. Dabei wurde verglichen mit dem Vorgängerprogramm der Fördersatz von 40 auf 50 Prozent erhöht. Auch die maximale Förderhöhe wird von 150.000 Euro auf 300.000 Euro je Antragsteller verdoppelt.
Die Antragstellung soll – wie die Überbrückungshilfe III – über die L-Bank laufen. Eine Antragstellung ist derzeit aber noch nicht eingerichtet und demnach noch nicht möglich.
Die Antragsfrist soll indes – wie die Überbrückungshilfe III insgesamt – bereits am 31. August 2021 enden.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Landesregierung: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-fortfuehrung-des-tilgungszuschuss-corona/