Firmenwagen-Leasingsonderzahlungen bei anteiliger unternehmerischer Nutzung
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat zu der Frage Stellung genommen, in welcher Höhe eine geleistete Leasingsonderzahlung für einen teils privat und teils zu unternehmerischen Zwecken genutzten Pkw als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig ist.
Wird ein geleaster Pkw von einem nicht bilanzierungspflichtigen Steuerpflichtigen für unternehmerische Zwecke genutzt und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen unternehmerischen Nutzung des Pkw zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Dabei ist für die Ermittlung der anteiligen unternehmerischen Nutzung nicht das einzelne Jahr, sondern die gesamte Nutzungsdauer des Pkw heranzuziehen.