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Förderung der Elektromobilität: Zuschuss für Ladestationen

23. November 2022/von bws Graf Kanitz GmbH

Der Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ (sog. Zuschuss 441) kann voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragt werden. Dann sollen die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Die KfW empfiehlt, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen.

Das sind die wichtigsten Informationen zum Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen:

  • Zuschuss bis zu 900 € pro Ladepunkt,
  • für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind,
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten,
  • für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht. Neu ist, dass die Frist, die Ladestationen in Betrieb zu nehmen, von 12 auf 18 Monate verlängert wurde. Die neue Frist gilt auch für bereits zugesagte Zuschüsse.

Der Zuschuss kann auf der Website der KfW beantragen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen über das Förderprogramm.

Quelle: nwb Redaktion (MI_6_2022_382467)



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