Fortsetzung Landesförderprogramm „Fiktiver Unternehmerlohn“
Im Rahmen eines Beschlusses des Ministerrats hat die Landesregierung in Baden-Württemberg eine Fortsetzung der Gewährung eines zusätzlichen „fiktiven Unternehmerlohns“ beschlossen.
Fördergegenstand und Förderhöhe
Im Rahmen bzw. zusätzlich zur Überbrückungshilfe III soll – wie bereits bei der Überbrückungshilfe II – ein landesspezifischer Zuschuss für einen „fiktiven Unternehmerlohn“ bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen gewährt werden. Die Förderhöhe beträgt Euro 1.000 pro Monat.
Nicht gelten wird dies nach jetzigem Stand allerdings für die Neustarthilfe, da beide Programme (Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III) nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden dürfen.
Die Antragstellung wird – wie die Überbrückungshilfe III – über die L-Bank laufen. Eine Antragstellung ist derzeit aber noch nicht eingerichtet und demnach noch nicht möglich. Dies soll mit den bundesweiten Anpassungsmaßnahmen bei der Überbrückungshilfe III koordiniert werden.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Landesregierung: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/haertefallhilfen-und-fortfuehrung-des-fiktiven-unternehmerlohns-1/