Fristverlängerung beim Corona-Bonus
Die Auszahlungsfrist für den sog. Corona-Bonus wird erneut bis zum 31.03.2022 verlängert. Hintergrund: Nach derzeitiger Rechtslage ist die steuerfreie Auszahlung des sog. Corona-Bonus an Arbeitnehmer i.H. von max. 1500 € bis zum 30.06.2021 möglich.
Hinweis: Erhöht wird der Bonus durch die Firstverlängerung nicht. Allerdings kann die Sonderzahlung in mehreren Teilbeträgen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.