Geringfügige Beschäftigung: Richtlinien 2021 geändert
Die Sozialversicherungen (SV) haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert. Die SV-Träger erläutern in den Richtlinien, wie geringfügige Beschäftigung versicherungs-, beitrags- und melderechtlich zu behandeln ist. In der aktuellen Fassung wurden u. a. Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen, die sich seit 2018 aufgrund von Rechtsänderungen und -auslegungen ergeben haben. Die Änderungen gelten seit August und sind auf der Seite der Minijob Zentrale zu finden.