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Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeit

25. Mai 2022/von bws Graf Kanitz GmbH
Das Thema Homeoffice bleibt auch nach der Pandemie aktuell: Viele Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitenden zukünftig hybride Arbeitsmodelle, die eine Mischung aus Homeoffice und Präsenz ermöglichen. Eines steht fest: Der Anteil an Menschen, die zukünftig mehrmals pro Woche im Homeoffice arbeiten, fällt deutlich größer aus als vor der Pandemie.
Die Frage nach Abzugsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeit für häusliche Arbeitszimmer bleibt brisant. Grundsätzlich dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer – einheitlich für alle Einkunftsarten einschließlich Sonderausgabenbereich – nicht geltend gemacht werden. Davon gibt es jedoch zwei Ausnahmen, die wir für Sie gemeinsam mit weiteren essentiellen Informationen in einem Merkblatt zusammengefasst haben.
Neugierig? Mit einem Klick auf den Download-Button können Sie sich direkt in das Thema einlesen.

Merkblatt Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeit



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