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Hintergründe der Grundsteuerreform

9. September 2022/von WP / StB Hartmut Dicke

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Frühjahr 2018 geurteilt, dass das bisherige Erhebungsverfahren der Grundsteuer gegen die Verfassung verstößt. Über Jahrzehnte wurde die Grundsteuer auf Grundlage völlig veralteter Immobilienwerte erhoben. Entsprechend hatte die Abgabe kaum oder gar nichts mit den Wertverhältnissen der belasteten Immobilien zu tun.

Politik und Finanzverwaltung haben dann weitere 4 Jahre gebraucht, um die Grundlagen einer Reform auszuarbeiten. Diese Reform bringt gleich auf mehreren Ebenen Herausforderungen mit sich:

  1. Die Ermittlungsvorgaben für die neuen Immobilienwerte sind nicht bundeseinheitlich geregelt.
  2. Es werden insgesamt über 30 Millionen Grundstücke neu zu bewerten sein.
  3. Es ist bisher vorgesehen, dass die Erklärungen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben sind und demnach die gesamte Abgabefrist nur 4 Monate beträgt; über Fristverlängerungen wird indes bereits debattiert.
  4. Es werden nicht alle Immobilienbesitzer angeschrieben, dass sie eine Feststellungserklärung abzugeben haben. Insbesondere gewerbliche Eigentümer wurden bisher nicht informiert.
  5. Erklärungsverpflichteter ist der zum 01.01.2022 eingetragene Grundstückseigentümer, während Betroffener der aktuelle Eigentümer ist.
  6. Die bisherigen Vollmachten zur steuerlichen Vertretung sollen für die Grundsteuer nicht wirksam sein.
  7. Die inzwischen zur Verfügung gestellte Ausfüllanleitung umfasst nicht weniger als 40 Seiten.



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