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IHK-Arbeitskreis „Steuern International“ | 07.04.2022

9. März 2022/von bws Graf Kanitz GmbH

Mit zunehmender internationaler Vernetzung wachsen die Risiken, steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen.

Der IHK-Arbeitskreis „Steuern International“ wirft am 7. April einen Blick auf Tätigkeiten im Homeoffice im Ausland: Welche steuerlichen Pflichten gibt es zu beachten? Welches Land hat das Besteuerungsrecht?

Arbeitnehmer möchten wissen, welche Besteuerungsfolgen sich bei einer dauerhaften oder überwiegenden Tätigkeit an ihrem ausländischen Wohnsitz ergeben. Gleichzeitig muss das Unternehmen prüfen, ob durch die Verlagerung der Tätigkeit an den Wohnsitz des Arbeitnehmers eine Betriebsstätte im Ausland begründet wird, die ebenfalls steuerliche Verpflichtungen mit sich bringen kann.

In einem Impulsvortrag wird ein Überblick über die steuerlichen Folgen einer ausländischen Homeofficetätigkeit für Arbeitnehmer und Unternehmen präsentiert. Dabei geht der Blick auch unmittelbar auf unsere Nachbarn Frankreich und die Schweiz. Im Anschluss ist Zeit für Fragen und den Austausch der Teilnehmer untereinander.

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