• English
  • Français
  • Hilfecenter
  • Mandanten-Fernbetreuung
  • TeamViewer
  • ShareFile
  • MyDATEV
bws Graf Kanitz
  • English
  • Français
  • Startseite
  • Kanzlei ▾
    • Im Gespräch
    • Ansprechpartner
  • Leistungen ▾
    • Wirtschaftsprüfung
      • » Jahres- und Konzernabschlüsse
      • » Sonderprüfungen
      • » Gründungsprüfung
    • Steuerberatung
      • » Deklarationsberatung
      • » Durchsetzungsberatung
      • » Transaktionsberatung
    • Internationales Steuerrecht
      • » Verrechnungspreise
      • » Betriebsstättenbesteuerung
      • » Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
      • » Unternehmensberatung
      • » Umstrukturierung
      • » Finanzierung
    • Services
      • » Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • » Sonderprüfungen
      • » Monatsabschlüsse
  • Internationales ▾
    • News
    • Betriebsstättenbesteuerung
    • Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung
    • Verrechnungspreise
    • Quellensteuer
  • News ▾
    • Aktuelles
    • Archiv
  • Karriere ▾
    • Mit uns arbeiten
    • Stellenangebote
  • Kontakt ▾
    • Standorte ▾
      • Freiburg
      • Endingen
      • Offenburg
      • Frankfurt
    • Kontaktformular
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche
  • Menü Menü
  • Facebook
  • Xing
  • LinkedIn

Insolvenz: Gläubiger müssen Insolvenzgrund nachweisen

7. April 2021/von bws Graf Kanitz GmbH

Kann ein Unternehmer eine offene Rechnung nicht begleichen, so ist der Rechnungssteller nach Ablauf des Mahnverfahrens und Erlangung eines Vollstreckungstitels berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dabei ist jedoch unzulässig, allein mit dem Hinweis, man würde bei weiter ausbleibender Zahlung einen Insolvenzantrag stellen, Druck zu machen. Laut BGH muss der Gläubiger den Insolvenzgrund nämlich konkret belegen, lediglich das „glaubhaft“ machen, genügt dabei nicht. BGH Beschluss v. 14.01.2021 – IX ZB 12/20



Teilen Sie diesen Beitrag
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • E-Mail 
  • drucken 

Aktuelle Beiträge

  • Anwendung der Kostenaufschlagsmethode in der Praxis
  • Auslandsdienstreisen
  • Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen
  • Geänderte Bewertungsregelungen für Immobilien
  • Steueränderungen 2023
Navigation

» Startseite
» Kanzlei
» Leistungen
» Blog
» News
» Karriere
» Kontakt

Kontakt

» Ansprechpartner
» Kontaktformular

Standorte

» Freiburg
» Endingen
» Offenburg
» Frankfurt

Service

» MyDATEV
» ShareFile
» TeamViewer
» Fernbetreuung

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben?

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

loader
Zukunft gestalten.
Gemeinsam.

Die bws Graf Kanitz GmbH
ist Mitglied der DATEV eG.

Wir bilden Experten aus.
Mit Leidenschaft.

Die bws Graf Kanitz GmbH
ist Partner der DHBW.

Gezielt suchen – Gezielt finden
Passgenau. Transparent. Digital.

Bleiben Sie in Kontakt.
Folgen Sie uns!

   

Copyright © 2023 bws Graf Kanitz GmbH | Impressum | Datenschutz
Bleiben Sie in Kontakt.
Folgen Sie uns!

   

   

Copyright © 2023 bws Graf Kanitz GmbH
Impressum | Datenschutz

Nach oben scrollen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte korrekt darzustellen, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Nähere Informationen darüber, wie wir Cookies verwenden und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Einstellungen

Hier können Sie von uns verwendete Drittanbieterdienste deaktivieren.

2
3
4
5
Einstellungen speichern
Öffnen Sie die Nachrichtenleiste