Jahressteuergesetz 2020 – Homeoffice-Pauschale
Am 16.12.2020 wurde im Bundestag über das Jahressteuergesetz 2020 abgestimmt. Darin enthalten sind umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Neben Gesetzesänderungen auf Basis von EU-Recht und EuGH- und BFH-Rechtsprechung gab vor allem auch die Corona-Krise Anlass für Anpassungen: Darunter fällt u.a. die Einführung der Homeoffice-Pauschale.
Der Steuerpflichtige kann für jeden Kalendertag, an welchem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt hat, einen pauschalen Betrag von 5 € geltend machen.
Gewährt wird die Pauschale auch in Fällen, in denen kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder auf den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet wird. Zudem wird der Abzug der Pauschale nicht von den Tatbestandsvoraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers eingeschränkt.
Die Homeoffice-Pauschale wird jedoch auf einen Höchstbetrag von 600 € im Jahr begrenzt, was einer maximalen Anzahl von 120 Homeoffice-Tagen entspricht, und wird in die Werbungskostenpauschale von 1.000 € pro Jahr eingerechnet. Eine zusätzliche Gewährung ist nicht vorgesehen.
Die Regelung ist aufgrund der Corona-Pandemie auf die Jahre 2020 und 2021 befristet .