• English
  • Français
  • Hilfecenter
  • Mandanten-Fernbetreuung
  • TeamViewer
  • ShareFile
  • MyDATEV
bws Graf Kanitz
  • English
  • Français
  • Startseite
  • Kanzlei ▾
    • Im Gespräch
    • Ansprechpartner
  • Leistungen ▾
    • Wirtschaftsprüfung
      • » Jahres- und Konzernabschlüsse
      • » Sonderprüfungen
      • » Gründungsprüfung
    • Steuerberatung
      • » Deklarationsberatung
      • » Durchsetzungsberatung
      • » Transaktionsberatung
    • Internationales Steuerrecht
      • » Verrechnungspreise
      • » Betriebsstättenbesteuerung
      • » Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
      • » Unternehmensberatung
      • » Umstrukturierung
      • » Finanzierung
    • Services
      • » Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • » Sonderprüfungen
      • » Monatsabschlüsse
  • Internationales ▾
    • News
    • Betriebsstättenbesteuerung
    • Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung
    • Verrechnungspreise
    • Quellensteuer
  • News ▾
    • Aktuelles
    • Archiv
  • Karriere ▾
    • Mit uns arbeiten
    • Stellenangebote
  • Kontakt ▾
    • Standorte ▾
      • Freiburg
      • Endingen
      • Offenburg
      • Frankfurt
    • Kontaktformular
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche
  • Menü Menü
  • Facebook
  • Xing
  • LinkedIn

Kosten für Winterdienst steuerlich geltend machen

26. Februar 2021/von Fabian Krezmaier

Nachdem es in diesem Winter vergleichsweise häufig und viel geschneit hat und folglich manche Hauseinfahrt und mancher Fußgängerweg beinahe täglich vom Schnee befreit werden musste, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten für den Winterdienst steuermindernd geltend gemacht werden können.

Nimmt der Steuerpflichtige die Schneeschaufel selbst in die Hand und räumt den Schnee mit eigener Muskelkraft beiseite, entstehen hierdurch keine direkten Kosten und die schweißtreibende Arbeit führt nicht zu einer steuerlichen Begünstigung.

Wird jedoch ein Unternehmen mit der Schneebeseitigung beauftragt, können die Kosten für den Winterdienst steuermindernd geltend gemacht werden.

Die Ausgaben können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.  Steuerlich abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen und maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausgestellt hat und der Rechnungsbetrag tatsächlich an den Dienstleister überwiesen wurde. Mieter können die Kosten für die Schneebeseitigung der Betriebskostenabrechnung entnehmen und den entsprechenden Anteil ebenfalls absetzen.

Merke: Wird man selbst aktiv und befreit die Einfahrt von Eis und Schnee, wirkt sich dies zwar steuerlich nicht aus, hat jedoch Bewegung – wenn nicht gar ein ganzes Workout – und spart  die Kosten für den Winterdienst.



Teilen Sie diesen Beitrag
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • E-Mail 
  • drucken 

Aktuelle Beiträge

  • Anwendung der Kostenaufschlagsmethode in der Praxis
  • Auslandsdienstreisen
  • Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen
  • Geänderte Bewertungsregelungen für Immobilien
  • Steueränderungen 2023
Navigation

» Startseite
» Kanzlei
» Leistungen
» Blog
» News
» Karriere
» Kontakt

Kontakt

» Ansprechpartner
» Kontaktformular

Standorte

» Freiburg
» Endingen
» Offenburg
» Frankfurt

Service

» MyDATEV
» ShareFile
» TeamViewer
» Fernbetreuung

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben?

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

loader
Zukunft gestalten.
Gemeinsam.

Die bws Graf Kanitz GmbH
ist Mitglied der DATEV eG.

Wir bilden Experten aus.
Mit Leidenschaft.

Die bws Graf Kanitz GmbH
ist Partner der DHBW.

Gezielt suchen – Gezielt finden
Passgenau. Transparent. Digital.

Bleiben Sie in Kontakt.
Folgen Sie uns!

   

Copyright © 2023 bws Graf Kanitz GmbH | Impressum | Datenschutz
Bleiben Sie in Kontakt.
Folgen Sie uns!

   

   

Copyright © 2023 bws Graf Kanitz GmbH
Impressum | Datenschutz

Nach oben scrollen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte korrekt darzustellen, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Nähere Informationen darüber, wie wir Cookies verwenden und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Einstellungen

Hier können Sie von uns verwendete Drittanbieterdienste deaktivieren.

2
3
4
5
Einstellungen speichern
Öffnen Sie die Nachrichtenleiste