• English
  • Français
  • Hilfecenter
  • Mandanten-Fernbetreuung
  • TeamViewer
  • ShareFile
  • MyDATEV
bws Graf Kanitz
  • English
  • Français
  • Startseite
  • Kanzlei ▾
    • Im Gespräch
    • Ansprechpartner
  • Leistungen ▾
    • Wirtschaftsprüfung
      • » Jahres- und Konzernabschlüsse
      • » Sonderprüfungen
      • » Gründungsprüfung
    • Steuerberatung
      • » Deklarationsberatung
      • » Durchsetzungsberatung
      • » Transaktionsberatung
    • Internationales Steuerrecht
      • » Verrechnungspreise
      • » Betriebsstättenbesteuerung
      • » Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
      • » Unternehmensberatung
      • » Umstrukturierung
      • » Finanzierung
    • Services
      • » Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • » Sonderprüfungen
      • » Monatsabschlüsse
  • Internationales ▾
    • News
    • Betriebsstättenbesteuerung
    • Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung
    • Verrechnungspreise
    • Quellensteuer
  • News ▾
    • Aktuelles
    • Archiv
  • Karriere ▾
    • Mit uns arbeiten
    • Stellenangebote
  • Kontakt ▾
    • Standorte ▾
      • Freiburg
      • Endingen
      • Offenburg
      • Frankfurt
    • Kontaktformular
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche
  • Menü Menü
  • Facebook
  • Xing
  • LinkedIn

Längere Bearbeitungsdauer im Finanzamt kein Grund zum Erlass von Nachzahlungszinsen

15. Mai 2020/von bws Graf Kanitz GmbH

Es ist oftmals erstaunlich, wie lange ein Finanzamt für einen geänderten Steuerbescheid benötigt, der dann auch noch – teilweise erhebliche – Nachzahlungszinsen beinhaltet. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, eine verlängerte Bearbeitungszeit des Finanzamts begründe keinen Erlass von Nachzahlungszinsen.

Der BFH stellt klar, eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalles durch das Finanzamt sei für sich genommen nicht geeignet, um eine geringere Zinsfestsetzung zu begründen.

Der Gesetzgeber geht von einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 15 Monaten aus. Ist diese Zeitspanne nicht überschritten, kann eine geringere Zinsfestsetzung aus Billigkeitsgründen nicht erfolgen.

 

Wie kann man hohen Nachzahlungszinsen aufgrund verzögerter Bearbeitung beim Finanzamt begegnen?

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die Zinsfestsetzung durch eine freiwillige Zahlung auf die zu erwartende Steuernachforderung zu umgehen bzw. zu minimieren. Diese freiwillige Überzahlung löst sog. fiktiven Erstattungszinsen aus, die zu einer Verrechnung mit den  Nachzahlungszinsen führen.



Teilen Sie diesen Beitrag
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • E-Mail 
  • drucken 

Aktuelle Beiträge

  • Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
  • Unterstützung der Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei
  • Spekulationsgewinn beim Verkauf von Kryptowährung
  • Keine Fahrtenbuchmethode bei geschätzten Benzinkosten
  • Keine Wegzugsbesteuerung bei tatsächlicher Rückkehr innerhalb von fünf Jahren
Navigation

» Startseite
» Kanzlei
» Leistungen
» Blog
» News
» Karriere
» Kontakt

Kontakt

» Ansprechpartner
» Kontaktformular

Standorte

» Freiburg
» Endingen
» Offenburg
» Frankfurt

Service

» MyDATEV
» ShareFile
» TeamViewer
» Fernbetreuung

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben?

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

loader
Zukunft gestalten.
Gemeinsam.

Die bws Graf Kanitz GmbH
ist Mitglied der DATEV eG.

Wir bilden Experten aus.
Mit Leidenschaft.

Die bws Graf Kanitz GmbH
ist Partner der DHBW.

Gezielt suchen – Gezielt finden
Passgenau. Transparent. Digital.

Bleiben Sie in Kontakt.
Folgen Sie uns!

   

Copyright © 2023 bws Graf Kanitz GmbH | Impressum | Datenschutz
Bleiben Sie in Kontakt.
Folgen Sie uns!

   

   

Copyright © 2023 bws Graf Kanitz GmbH
Impressum | Datenschutz

Nach oben scrollen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte korrekt darzustellen, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Nähere Informationen darüber, wie wir Cookies verwenden und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Einstellungen

Hier können Sie von uns verwendete Drittanbieterdienste deaktivieren.

2
3
4
5
Einstellungen speichern
Öffnen Sie die Nachrichtenleiste