Minijobs: Befreiung von Rentenversicherungspflicht möglich
Minijobber haben die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Sie entscheiden dabei selbst, ob sie sich befreien lassen wollen. Sie müssen dazu bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen. Allerdings ist die Befreiung an eine Frist gebunden. Sie läuft spätestens 42 Kalendertage nach Eingang des Antrags durch den Minijobber ab. Lässt man sie verstreichen, müssen Arbeitgeber die Beiträge u. U. dennoch allein zahlen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter Minijob1 und Minijob2.