Nachweispflicht bei Bargeldeinzahlungen seit August 2021
Wer bei Banken und Sparkassen mehr als 10.000 € einzahlen möchte, egal ob am Schalter oder Bargeldautomaten, muss seit August 2021 die Herkunft des Geldes belegen, z. B. mit einer Barauszahlungsquittung einer anderen Bank, einem Testament oder einer Schenkungsurkunde. Ausnahmen gibt es für bestimmte Kundengruppen, wie beispielsweise Einzelhändler, die regelmäßig Tageseinnahmen an Bargeldautomaten einzahlen. Unter BaFin-Aktuelles erfahren Sie mehr dazu.