Neue Betriebsausgabenpauschale in der Kindertagespflege
Selbstständige Kindertagesmütter und -väter können ab diesem Jahr eine höhere Betriebsausgabenpauschale abziehen. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus der Tätigkeit werde aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben von den erzielten Einnahmen 400 € je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden, erklärt das BMF in seinem neuen Schreiben. Dieser Pauschale liegt eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden zugrunde. Nähere Details können Sie dem BMF-Schreiben vom 06.04.2023 entnehmen.