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Neuer Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

24. August 2022/von bws Graf Kanitz GmbH

Der Gesetzgeber hat den neuen Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen final beschlossen. Damit gilt rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 ein Zinssatz von 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig regelmäßig neu bewertet erstmals zum 01.01.2024.

 



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