Neugestaltung der Entlastung vom deutschen Quellensteuerabzug auf Dividenden und Lizenzen | Online-Veranstaltung | 05.04.2022 10.00 – 11.30 Uhr
Praxishinweise aus der Sicht Schweizer Vergütungsgläubiger
Dividenden- und Lizenzzahlungen an Schweizer Vergütungsgläubiger unterliegen nach nationalem deutschen Steuerrecht einem Quellensteuerabzug von 25% bzw. 15%. Demgegenüber sieht das vorrangig anwendbare DBA für Unternehmen eine Verringerung der Quellensteuer im Wege des Freistellungs- oder Erstattungsverfahrens auf 0% vor. Die Vermeidung der Quellensteuer setzt jedoch voraus, dass die – insbesondere für Holdinggesellschaften sehr hohen – Anforderungen der Missbrauchsvermeidungsregelung des § 50d Abs. 3 EStG (Anti-Treaty-Shopping Regel) erfüllt werden, die mit Wirkung zum 09.06.2021 neu gefasst und verschärft wurden. Allerdings sieht die Neuregelung erstmals auch für Drittstaaten eine Gegenbeweismöglichkeit dergestalt vor, dass die Erlangung eines steuerlichen Vorteils keinen Hauptzweck der «Einschaltung» des Vergütungsgläubigers darstellt. Im Rahmen des Webinars werden Praxishinweise zur Neuregelung sowie zur Beantragung der Freistellung oder Erstattung der Quellensteuer einschließlich von Gestaltungshinweisen zur Vermeidung der Anwendung der Anti-Treaty-Shopping Regel gegeben.
Referent
Winfried Ruh: Steuerberater/Fachberater für Internationales Steuerrecht bei bws Graf Kanitz GmbH WPG StBG (www.bwsgk.de), als Ges.-Geschäftsführer tätig mit Schwerpunkt Beratung von mittelständischen Unternehmen in sämtlichen Fragen des Internationalen Steuerrechts, insb. Verrechnungspreise, Betriebsstätten und Aussensteuerrecht.
Teilnahmekosten
Mitgliederpreis Handelskammer D-CH: CHF 135.-
Nichtmitgliederpreis Handelskammer D-CH: CHF 180.-
Preis inklusive Live-Übertragung und elektronischer Dokumentation