Pflegeversicherung: Neue Beitragssätze ab Juli 2023
Ab dem 01.07.2023 gelten für Eltern unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung, je nachdem, wie viele Kinder sie haben. Dies dient der Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022.
Mitglieder mit Kindern erhalten zukünftig je Kind unter 25 Jahren einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten. Dies gilt vom zweiten bis zum fünften Kind. Ab dem fünften Kind bleibt es bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,0 Beitragssatzpunkten. Der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Eltern mit mehreren Kindern werden somit in der Zeit der aktiven Kindererziehung spürbar entlastet. Zur Finanzierung der Abschläge für Kinder wird der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kinder von 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben.
Ab Juli sollen folgende Beitragssätze gelten:
Mitglieder ohne Kinder = 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)
Mitglieder mit 1 Kind = 3,40 % (lebenslang) (AN-Anteil: 1,7 %)
Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)
Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %)
Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %)
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,7 %. Für das Bundesland Sachsen gilt die Ausnahme, dass der Arbeitgeberanteil unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,2 % beträgt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit