Schlussabrechnung für Paket I der Corona Hilfen seit 05.05.2022 möglich
Seit dem 05.05.2022 haben prüfende Dritte die Möglichkeit, eine Schlussabrechnung für das Paket I der Corona Hilfspakete zu erstellen. Das Paket I enthält die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe. Das Paket II, das die Überbrückungshilfe III Plus und IV enthält, soll im zweiten Halbjahr 2022 kommen. Alle Endabrechnungen sollen bis zum 31.12.2022 bei der Bewilligungsstelle eingereicht worden sein.
In der Schlussabrechnung sollen nun die Prognosen, die in den Anträgen aufgestellt wurden, durch die tatsächliche Zahlen ersetzt werden. Voraussetzung für die Erstellung der Schlussabrechnung ist, dass alle Anträge des Mandanten, die das Paket I beinhaltet, bewilligt oder teilbewilligt wurden.
Leider wurden die FAQ zur Schlussabrechnung noch nicht hinreichend angepasst, so dass einige Zweifelsfragen immer noch offenbleiben. Zudem steckt das Schlussabrechnungsportal derzeit noch in den Kinderschuhen, so dass man hier davon ausgehen kann das noch einmal nachjustiert wird.
Die Bewilligungsstellen befassen sich derzeit noch mit der Abarbeitung der eingereichten Anträge, die bis zum 30.06.2022 wegen des auslaufenden beihilferechtlichen Zeitrahmen Vorrang haben. Bei einer Bewilligung nach dem 30.06.2022 könnte die EU die Bewilligung untersagen. Daher ist mit der Bearbeitung von Schlussabrechnungen erst ab dem 01.07.2022 zu rechnen.