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Steigender Mindestlohn

4. November 2020/von Jennifer Klausmann

Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2020 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in vier Stufen zu erhöhen. Wir stellen die Beschlusslage im Folgenden dar.

Es sind folgende Erhöhungen vorgesehen (jeweils brutto je Zeitstunde):

  • Zum 01.01.2021: 9,50 €
  • zum 01.07.2021: 9,60 €
  • zum 01.01.2022: 9,82 €
  • zum 01.07.2022: 10,45 €

Hinweis: Die Anpassung lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie ehrenamtlich Tätige.



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